rechtliche Infos zur Gutachtenerstellung
Ich biete keine Rechtberatung an! Ich informiere lediglich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu meiner Tätigkeit!
Waffengesetz (WaffG)
Das Waffengesetz (WaffG) regelt in Deutschland den gesamten Umgang mit Waffen und Munition, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und legt fest, wer wann und wie Waffen erwerben, besitzen, führen, aufbewahren, herstellen, bearbeiten oder damit handeln darf, inklusive Erlaubnispflichten, Verboten für bestimmte Waffen/Personen sowie Regeln für Jäger, Sportschützen, Sicherheitsdienste und Waffensachverständige. Es definiert, was als Waffe gilt (Schuss-, Hieb-, Stoßwaffen, Sprühvorrichtungen) und regelt deren Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte, Waffenschein) sowie die sichere Aufbewahrung.
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Die AWaffV spezifiziert und ergänzt die Vorschriften des WaffG. Diese regelt die Details und die praktische Umsetzung des deutschen Waffenrechts, indem sie das Waffengesetz (WaffG) konkretisiert, z.B. durch Vorschriften zur Sachkunde (Kenntnisse über Waffen, Recht), persönlichen Eignung (Gutachten), Aufbewahrung (Sicherheitsstufen), Kennzeichnung von Waffen, Schießsportordnungen, den Handel und den Erwerb von Waffen und Munition aus dem Ausland (EU/Drittstaaten). Sie stellt sicher, dass die allgemeinen Regeln des WaffG, die Sicherheit und Ordnung gewährleisten sollen, einheitlich und detailliert angewendet werden.
Sprengstoffgesetz (SprengG)
Für Waffenbesitzer ist lediglich der §27 Sprengstoffgesetz (SprengG) maßgebend. Sprengstoff wiederladen (Munition herstellen/nachladen) in Deutschland ist nur mit einer speziellen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG), dem sogenannten "Pulverschein" erlaubt, wofür eine behördliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB), ein Lehrgang mit Prüfung (oft zwei Tage) und ein einwandfreies Führungszeugnis nötig sind, da es sich um den Umgang mit Explosivstoffen handelt. Man benötigt spezielle Ausrüstung (Presse, Matrizen, Pulverwaage), Material (Hülsen, Geschosse, Zündhütchen, Pulver) und muss die strengen Lagerungsauflagen des Sprengstoffgesetzes beachten.
Beschussgesetz (BeschG)
Für einen Waffensachverständigen ein wichtiges Gesetz, das deutsche Beschussgesetz (BeschG), das die amtliche Prüfung (Beschussprüfung) von Feuerwaffen, Böllern, Munition und deren Teilen regelt, bevor sie in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das Gesetz schreibt vor, dass Hersteller und Importeure diese Gegenstände bei staatlichen Beschussämtern prüfen lassen müssen, was durch offizielle Beschusszeichen (z.B. „N“ für Nitro-Beschuss, „V“ für verstärkten Beschuss, Lilie für Stahlschrot) auf dem jeweiligen Teil bestätigt wird. Geregelt wird dies auch durch die Beschussverordnung (BeschussV).
Neben diesen wichtigen Gesetzen und Verordnungen gibt es noch eine ganze Reihe mehr, die der Waffensachverständige (und der Waffenbesitzer) zu beachten hat. Alle hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen, daher wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit gegeben wird, und dass keine Rechtsberatung erfolgt oder erfolgt ist.