Waffensachverständiger SEBALD
Willkommen beim Sachverständigenbüro SEBALD, Ihrem kompetenten Partner im Bereich Waffen-Gutachten.
Ihr Partner für Waffen-Gutachten
Dienstleistungen im Bereich der Bewertung und technische Begutachtung von Schusswaffen:
- Schusswaffen (Kurz- und Langwaffen)
- Munition und Zubehör
- Schalldämpfer und Zubehör
- Zielfernrohre und Zubehör
- Sammelwaffen
- historischen Waffen
- Waffen aus Nachlässen
- Waffen aus Insolvenzen
- Fund-Waffen und Fund-Munition
- Sicherstellungen von Waffen und Munition
und weitere Dienstleistungen im Bereich Waffen.


Waffenbewertung
Professionelle und zuverlässige Bewertung (Wertermittlung) von Schusswaffen für folgende Anlässe:
- Gerichtsgutachten (Straf- und Zivilrecht)
- Für die Verwertung im Rahmen von Insolvenzen oder sonstiger Zwangsmaßnahmen
- Bei rechtlicher (gerichtlich angeordneter) Betreuung
- Für die Versicherung (Versicherungswert, Schadenswert, etc.)
- Für den Verkauf oder Kauf
- Für die Ermittlung eines Vermögensverzeichnis
- Zur Ermittlung der Erbschaftssteuer
- Zur Beleihung oder Finanzierung
und andere Anlässe.
Technisches Gutachten
Detaillierte Bewertung und technische Begutachtung für sämtliche Schusswaffen, Munition und Zubehör.
Je nach Auftrag und Anforderungen an das Gutachten werden folgende Funktionen, Beschaffenheit und Daten ermittelt und geprüft:
- Authentizität der Schusswaffe (Seriennummer, Marke, Modell, Beschusszeichen, Kaliber, Herstellungsjahr) und Eintrag in der WBK
- Mechanische Funktionen, Kernmechanismen
- Selbstladefunktion / Repetierung
- Schussbild und Ermittlung des Streukreises
- Geschossgeschwindigkeit und Geschossenergie
- Durchschlagskraft und Eindringtiefe von Geschossen im Zielmaterial
- Dämpfungswirkung von Schalldämpfer (Schallpegelmessung mit und ohne Schalldämpfer)
- Messung der Wärmeentwicklung am Lauf, Laufbündel und des Verschlusses
- Prüfung und Nachweis von Manipulationen und/oder illegalen Veränderungen an der Waffe (ggf. Vergleich mit Referenzmaterial)
und weitere Prüfungen je nach Waffe und Auftrag.


Sammlungsbewertung
Professionelle und zuverlässige Bewertung (Wertermittlung) und Begutachtung von Waffensammlungen für folgende Anlässe:
- Gerichtsgutachten (Straf- und Zivilrecht)
- Für die Verwertung im Rahmen von Insolvenzen oder sonstiger Zwangsmaßnahmen
- Bei gesetzlicher (amtlich angeordneter) Betreuung
- Für die Versicherung (Versicherungswert, Schadenswert, etc.)
- Für den Verkauf oder Kauf von Waffensammlungen
- Für die Ermittlung eines Vermögensverzeichnis
- Zur Ermittlung einer möglichen Erbschaftssteuer
- Zur Beleihung oder Finanzierung
und andere Anlässe.
Nachlassbewertung
Umfassende Bewertung (Wertermittlung) und Begutachtung von Nachlässen und Erbmasse für folgende Anlässe:
- Für das Nachlassgericht
- Für den Nachlassverwalter
- Für die vorzeitige Nachlassreglung mittels Testament
- Für vorgezoges Erbe oder Schenkung
- Für die gerichtliche Auseinandersetzung in Erbschaftsangelegenheiten
- Zur Erlangung einer WBK auf Grund eines Erbfalles gem. §20 WaffG
- Für den Verkauf oder Kauf der Erbmasse
- Zur Ermittlung der möglichen Erbschaftssteuer
- Zur Beleihung oder Finanzierung
- Für die Versicherung (Versicherungswert)
und andere Anlässe.


Nachweis-Gutachten für angehende Waffensammler
Gutachten zum Nachweis des Sammelbedürfnis. Für die Erlangung der roten WBK für Sammler gem. §17 WaffG werden viele Aspekte berücksichtigt, die ein Bedürfnis zum Sammeln nachweisen. Für folgende Waffen kann dies möglich sein:
- Historische Waffen (Zeitliche Abgrenzung)
- Seltene Waffen (geringe Stückzahl oder Prototypen)
- Besondere Waffen (meist techn. Besonderheiten)
- Waffen eines bestimmten Herstellers
Um ein Sammelgebiet zu begründen, sind einige oder mehrere mögliche Themen auszuarbeiten:
- Die besondere geschichtliche Relevanz der Waffen
- Eine besondere Technik der Waffen
- Spezielle Funktionen der Waffen
- Besondere Einsatzmöglichkeiten der Waffen
- Seltene Waffen in geringer Stückzahl
Um das gewünschte Sammelgebiet für die Erlangung einer "Waffenbesitzkarte (rot) für Sammler gem. §17 WaffG" als sammelwürdig von der Waffenbehörde eingestuft zu bekommen, ist ein entsprechender Nachweis, meist in Form eines fundierten Gutachtens erforderlich.